Zugleich wird das Niedrigwasser im Rhein auch an den Pegelständen in Kaub besonders deutlich. Vor der aktuellen Niedrigwasserphase lag der niedrigste gemessene Wert bei 25 Zentimeter am 22. Oktober 2018. Dieser Tiefstwert ist Geschichte: Nun sank der Wert bereits auf 16 Zentimeter. Der Prognose des WSV zufolge könnte der Wasserstand in den nächsten Tagen sogar erstmals einstellig werden.
Mit Blick auf die Prognose warnte der BDB, dass die gewerbliche Schifffahrt bei derart niedrigen Wasserständen in der Region keinen Gütertransport mehr durchführen könne. Gleiches gelte für die Tagesausflugs- und Kreuzfahrtschifffahrt.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein sieht diesen Punkt für viele Schiffsklassen schon erreicht. Die meisten Schiffe können demnach bei den herrschenden Wasserständen den Mittelrhein schon nicht mehr befahren. Mit weiter fallenden Wasserständen werde über kurz oder lang der Schiffsverkehr entlang des Mittelrheins ganz zum Erliegen kommen.
Wann wird die Schifffahrt verboten?
Ein behördliches Fahrverbot gibt es bei Niedrigwasser nicht. Für die sichere Beladung und Fahrt ist der Schiffsführer verantwortlich, wie die WSV informiert. Wie stark ein Schiff beladen werden kann, hängt unter anderem vom aktuellen Wasserstand und der verfügbaren Fahrrinnentiefe ab.
Anders ist es bei Hochwasser: Wird die sogenannte Hochwassermarke II erreicht oder überschritten, wird die Schifffahrt auf dem jeweiligen Streckenabschnitt eingestellt.