Tchibo: Alle Verlustverkäufe gleich behandeln
Verlustverkäufe unter Einstandspreisen seien nach aktuellem Recht verboten, sagte Tchibo-Sprecher Arndt Liedtke. "Das muss auch für Verlustverkäufe unter Herstellungskosten gelten." Aus Sicht des Wettbewerbs und der Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob Kaffee als Fertigware eingekauft und weiterverkauft oder als Rohkaffee eingekauft, im Konzern geröstet und dann weiterverkauft werde. "Daher sollten alle Verlustverkäufe gleich behandelt werden", so Liedtke. Aldi Süd äußerte sich auf Nachfrage nicht.