Begrenzte Menge Cannabis für Vereinsmitglieder
Auf Wunsch der Länder hatte der Bund zuletzt noch einige Vorgaben nachgeschärft, damit keine größeren Cannabis-Plantagen entstehen. Die Länder können auch eine gesetzliche Möglichkeit anwenden, die Zahl der Anbauvereine in einem Kreis oder einer Stadt auf einen Verein je 6000 Einwohner zu begrenzen. Cannabis-Befürworter warnten daraufhin vor zusätzlichen Hürden für den Aufbau einer Produktion - denn bei Engpässen bei legalem Cannabis profitierte davon der Schwarzmarkt.
Bekommen Vereine die Erlaubnis, gilt sie laut Gesetz befristet für sieben Jahre. Nach fünf Jahren kann sie verlängert werden. Auch für die Cannabis-Abgabe gibt es dann Vorgaben. Pro Tag sind höchstens 25 Gramm je Mitglied zulässig und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sind monatlich 30 Gramm mit maximal zehn Prozent des berauschenden Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) erlaubt.
Ob und wie schnell in den Ländern nun eine größere Zahl an Anbauvereinen entsteht, muss sich zeigen. Das Bundesgesundheitsministerium legte einer Kostenschätzung im Gesetzentwurf zugrunde, dass im ersten Jahr 1000 und im zweiten bis fünften Jahr noch jeweils 500 Vereine entstehen dürften.
Mehrere Länder arbeiten noch an Bußgeldkatalogen
Bei Verstößen gegen die Regeln für den Anbau und Konsum von Cannabis sieht das Bundesgesetz einen Rahmen für Sanktionen vor. Davon ausgehend, legten mehrere Länder wie Bayern auch schnell einen Bußgeldkatalog für die konkrete Anwendung fest. Andere Länder zogen nach. So trat der Katalog in Hessen am 1. Juli in Kraft. Wer unmittelbar neben Kindern kifft, kann demnach mit 1000 Euro belangt werden. 500 Euro drohen, wenn man in Schulen oder in deren Sichtweite einen Joint raucht.
In Schleswig-Holstein gilt der Bußgeldkatalog seit 5. Juli. Wer mehr als 50 Gramm Cannabis zu Hause hat, muss demnach mit 500 bis 1000 Euro rechnen. Mehrere Länder arbeiten noch an Bußgeldkatalogen. "Der Prozess hierzu ist noch nicht abgeschlossen", hieß es aus dem Gesundheitsministerium in Brandenburg. Man schaue dabei auch auf Regelungen anderer Länder. Noch nicht fertig ist ein Katalog etwa auch in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Baden-Württemberg will darauf verzichten. Laut Sozialministerium reicht der Bußgeldrahmen im Gesetz.