Leipzig - Der freie Zugang zu Informationen ist das Kerngeschäft der Bibliotheken. Vor diesem Hintergrund sieht der Bibliotheksverband BID die geplante EU-Urheberrechtsreform kritisch. Bei der Ende März geplanten Abstimmung über die Novelle im EU-Parlament sollten die Artikel 11 und 13 ausgenommen werden, forderte BID-Präsident Heinz-Jürgen Lorenzen am Montag zum Auftakt des Bibliothekskongresses 2019 in Leipzig. Beide Passagen müssten noch einmal überarbeitet werden, um den freien Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten.