Der Sitzungstag begann für die Vertreter der Klage bereits mit einer Enttäuschung. Wie die vorsitzende Richterin Judith Müller ihnen nämlich mitteilte, war ihr Antrag auf eine Aufhebung des Planfeststellungsvertrags im Rahmen dieser Verhandlung gar nicht mehr möglich. Es ginge einzig und alleine darum, ob es der Planungsbehörde gelungen sei, die Fehler, die festgestellt worden seien in der Zwischenzeit zu heilen. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2021, die feststelle, dass Artikel 20 des Grundgesetzes, der die Umwelt als schützenswertes Gut festlege, justiziabel sei, ändere daran nichts. Dieses rufe primär den Gesetzgeber dazu auf, Entscheidungen im Sinne künftiger Generationen zu treffen und entsprechende Gesetze zu verabschieden. Gerichte hingegen müssten sich nach bereits geltendem Recht ausrichten. Dagegen protestierte Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BN, seiner Überzeugung nach habe das Gericht in derartigen Situationen sehr wohl einen Ermessensspielraum.