Lerchenhoftrasse Küps Klage abgewiesen

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Hier soll die Lerchenhoftrasse entstehen Foto: Heinrich Weiß

Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München sein Urteil über die Lerchenhoftrasse beschlossen. Dieses fällt zugunsten der Planungsbehörden aus.

 
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Bereits über zwei Jahrzehnte dauert das Ringen um die Lerchenhoftrasse an. Solange versuchen Anwohner in Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz (BN) schon das Straßenbauprojekt im Süden von Johannisthal zu verhindern. Sie wünschen sich eine andere Trassenführung und haben aus diesem Grund gegen die Pläne der Regierung Oberfranken geklagt – zunächst erfolgreich. Laut Gericht hatte die Regierung alternative Routen in ihrem Planfeststellungsbeschluss offenbar nämlich nicht ausreichend in Betracht gezogen. Die Regierung musste bei ihrer Begründung für die Trassenführung mittels eines Planergänzungsbeschlusses nachjustieren. Gegen diesen klagte der BN erneut. Am Dienstag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sich dem Sachverhalt nun erneut angenommen.

Der Sitzungstag begann für die Vertreter der Klage bereits mit einer Enttäuschung. Wie die vorsitzende Richterin Judith Müller ihnen nämlich mitteilte, war ihr Antrag auf eine Aufhebung des Planfeststellungsvertrags im Rahmen dieser Verhandlung gar nicht mehr möglich. Es ginge einzig und alleine darum, ob es der Planungsbehörde gelungen sei, die Fehler, die festgestellt worden seien in der Zwischenzeit zu heilen. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2021, die feststelle, dass Artikel 20 des Grundgesetzes, der die Umwelt als schützenswertes Gut festlege, justiziabel sei, ändere daran nichts. Dieses rufe primär den Gesetzgeber dazu auf, Entscheidungen im Sinne künftiger Generationen zu treffen und entsprechende Gesetze zu verabschieden. Gerichte hingegen müssten sich nach bereits geltendem Recht ausrichten. Dagegen protestierte Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BN, seiner Überzeugung nach habe das Gericht in derartigen Situationen sehr wohl einen Ermessensspielraum.

Nach knapp zwei Stunden zogen sich die Richter zur Beratung des Urteils zurück, welches kurz darauf verkündet wurde. „Die Klage wird abgewiesen“, erklärte die Richterin. Die Kosten des Verfahrens trage der Kläger. Eine Berufung sei nicht möglich. „Solch ein Ausgang war zu erwarten“, gestand Rottner im Anschluss an das Verfahren. Auch wenn man eigentlich chancenlos sei, werde der BN sich weiter vor Gericht gegen solche Projekte engagieren.

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