Es kommt nur selten vor, dass ein Urteil zweimal kurz hintereinander verkündet wird, weil es in der ersten Fassung einen Fehler enthält. So geschehen am Montagnachmittag im aufsehenerregenden Fall um ein Handy-Video, das anschließend via Facebook viral ging. Am Vorfall an sich, der sich am Ostersonntag 2025 auf dem Spielplatz im Landesgartenschau-Gelände zugetragen hatte, gibt es mittlerweile kaum mehr Zweifel: Eine syrische Frau gilt als mutmaßliche Täterin und erhielt bereits einen Strafbefehl wegen Körperverletzung über 4.500 Euro, gegen den sie noch Einspruch einlegen kann.
LGS-Spielplatz-Streit in Kronach So fiel das Urteil zum Handy-Video auf Facebook aus
Jan Fischer 27.07.2026 - 18:00 Uhr