Lichtenfels - "Wer sich nicht auskennt, der ist der Dumme", so Stadtrat Helmar Zipp zum Urteil des Bundesfinanzhofes vom 8. Oktober 2008 hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Wasserhausanschlüssen, die mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent abzurechnen sind - also nicht mit dem vollen Mehrwertsteuersatz.