Weismain - Für den Schönbornsaal im Kastenhof und den Rathauskeller, die sich im Besitz der Stadt befinden, beschloss der Stadtrat am Donnerstagabend, eine Benutzungs- und Gebührenordnung. "Gemäß Artikel 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung ist die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen unzulässig", begründete Geschäftsleiter Dietmar Zwillich den Schritt.