Lichtenfels - Es kommt nicht oft vor, dass ein Staatsanwalt von selbst das Wort Verfahrenseinstellung ins Spiel bringt. Aber in einem Punkt pflichtete Michael Imhof dem Anwalt Helmbrecht von Mengershausen bei: "Die Zeugin ist nicht wirklich glaubhaft." Sexuelle Nötigung in drei Fällen, begangen zwischen Januar und September 2012, dieser Vorwurf wurde am Dienstag im Amtsgericht gegen einen 35-jährigen Lichtenfelser Bauhelfer formuliert. Drei Mal soll er Geschlechtsverkehr von einer 26-jährigen Frau erwirkt haben, ihr drohend, dass er, weiche sie aus, dieses Verhältnis ihrem Mann erzählen würde. "Bestimmt nicht", hielt der Angeklagte dagegen. Seine Begründung: "Ich wollte ja selbst nicht, dass meine Frau das erfährt. Also hätte ich das ihrem Mann bestimmt nicht erzählt." Einmal, Wodka und Bier waren im Spiel, sei es zu einvernehmlichem Sex zwischen dem Bauhelfer und der 26-jährigen Lichtenfelserin gekommen. Auf Grundlage dessen habe er sie erpresst und mehr Sex gewollt. "Ich geb's zu, ich habe mitgemacht. Aber irgendwann kam das Spielchen: Wenn nicht, sag ich's deinem Mann", so die junge Frau. Immer wieder habe der Mann sie behelligt. Aber in ihren Schilderungen tauchten viele Lücken und Halbheiten auf. Vor allem als der Angeklagte einen Zeugen ins Spiel brachte, der ihnen für ein Schäferstündchen sogar sein Schlafzimmer zur Verfügung gestellt habe, machte die Zeugin eine unglückliche Figur. Dorthin, in dieses Schlafzimmer, sei sie zwar mitgegangen, aber es sei nur zu "Gefummel" und nicht zu einvernehmlichem Sex gekommen. Als von Mengershausen von der Frau den Wortlaut wissen wollte, mit dem sein Mandant die 26-Jährige genötigt habe, konnte sich die Befragte auf einen solchen nicht entsinnen. Überhaupt erweckte sie den Eindruck, wenig freien Willen zu besitzen. So habe sie kein Veto gegen den Vorschlag ihres Mannes eingelegt, als dieser den von ihr Bezichtigten in eine Wohngemeinschaft aufzunehmen gedachte. Auch sei es ihr Mann gewesen, der sie dazu aufforderte, die Angelegenheit zur Anzeige zu bringen.