Lichtenfels - Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten der Gartenpflege als Nebenkostenposition zahlen muss. Darauf wies der Lichtenfelser Mieterverein angesichts der bevorstehenden "Gartensaison" bei seinem letzten Beratungsbend in der Gaststätte "Wallachei" in Lichtenfels hin.
Lichtenfels Gartenpflege zählt zu Nebenkosten
Redaktion 25.03.2011 - 00:00 Uhr