München/Bad Staffelstein - Nun können die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte selbst entscheiden, ob in ihrem Zuständigkeitsbereich die Altkennzeichen wieder Gültigkeit erlangen. Autobesitzer haben dann die Wahl, ob sie weiter mit den bestehenden Kennzeichen unterwegs sein oder ein "altes" beantragen wollen. Wie Verkehrsminister Martin Zeil, FDP, betonte, bestehe keine Pflicht zum Kennzeichenwechsel, auch nicht, wenn jemand innerhalb eines Landkreises in ein Gebiet mit anderem Altkennzeichen umzieht. Der Ministerrat setzt damit für Bayern eine bundesgesetzliche Neuregelung aus dem vergangenen Jahr um.