Lichtenfels Lichtenfels wird dunkelrot - weitere Corona-Todesopfer

Warnstufe Dunkelrot - was gilt. Quelle: Unbekannt

Im Landkreis Lichtenfels liegt der Sieben-Tage-Wert über 100. Jetzt gelten weitere Einschränkungen. Unterdessen ist die Zahl der Covid-Todesopfer gestiegen.

 
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Lichtenfels - Im Landkreis Lichtenfels herrscht jetzt auf der Corona-Ampel Warnstufe Dunkelrot. Laut bayerischem Gesundheitsministerium ist der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf über 100 gestiegen. Damit gelten ab Mittwoch, 28. Oktober, strengere Maßnahmen, etwa Sperrstunde ab 21 Uhr.

Der Sieben-Tage-Wert lag im Raum Lichtenfels am 25. Oktober bei 112,2, am 26. Oktober bei 119,6 und am 27. Oktober bei 109,2 (Stand Vormittag), wie das Landratsamt Lichtenfels auf seiner Internet-Seite auflistet. Laut dieser Seite ist im Landkreis Lichtenfels die Zahl der Todesopfer durch Covid-19 in den letzten Tagen von 16 auf 18 gestiegen. In den beiden letzten Fällen handelte es sich um Senioren, wie Pressesprecher Andreas Grosch auf Anfrage sagte.

"Ich darf Sie nochmals auffordern, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten", appelliert Landrat Christian Meißner an die Bevölkerung. Alle müssten gemeinsam dafür Sorge tragen, dass sich die Anzahl der Infektionen nicht noch weiter erhöht.

Maskenpflicht gilt im Raum Lichtenfels laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun unter anderem unmittelbar:

in öffentlichen Gebäuden

Freizeiteinrichtungen

Kulturstätten

bei Tagungen und Kongressen

in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos

bei sportlichen Veranstaltungen für die Zuschauer

in Arbeitsstätten (auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.)

In allen Schulen besteht Maskenpflicht am Platz. Maximal 50 Personen dürfen noch zu Veranstaltungen aller Art (u.a. Tagungen, Kongresse, Messen, Vereins- und Parteiveranstaltungen und -Sitzungen); mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen. Auch die Zahl der Zuschauer bei Sportveranstaltungen ist auf maximal 50 Personen begrenzt.

Für die Gastronomen im Landkreis Lichtenfels bedeutet das Inkrafttreten der Ampelphase Dunkelrot laut Landratsamt, dass die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ab 21 Uhr bis 6 Uhr morgens untersagt ist (Sperrstunde). In diesem Zeitraum dürfen auch an Tankstellen, an sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste keine alkoholischen Getränke mehr abgegeben werden. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern ist auf die Angehörigen zweier Haushalte oder maximal fünf Personen beschränkt, wie in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt ist. Dies gilt auch für den Aufenthalt im öffentlichen Raum oder bei Treffen in privat genutzten Räumen sowie die Gastronomie.

Abhängig von der weiteren Entwicklung des Inzidenz-Wertes will der Landkreis Lichtenfels über eine Ausweitung der Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und über den dortigen Konsum von Alkohol entscheiden. Aktuell seien derartige Beschränkungen nicht vorgesehen.

Die Beschränkungen ändern sich erst dann, wenn der Landkreis Lichtenfels sechs Tage lang unter einer 7-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern liegt. mar/lra

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