Auf einen Spaziergang zwischen den blühenden Auewiesen müssen Erholungssuchende aber dennoch nicht verzichten. Wer seinen Hund anleint und insbesondere während der Vogelbrutzeit von März bis einschließlich August nur auf ausgewiesenen Wegen spazieren geht, hilft mit, den Vogelreichtum im Landkreis Lichtenfels zu erhalten.
Wer kontrolliert die Anleinpflicht?
Die Hundeanleinpflicht wurde im Juni 2020 eingeführt und galt im Jahr 2021 erstmals durchgehend vom 1. März bis zum 31. August. In diesen Zeiträumen haben die untere Naturschutzbehörde, die Naturschutzwacht und die Gebietsbetreuung zunächst umfassend über die geltenden Vorschriften aufgeklärt. Bußgelder bei Zuwiderhandlungen wurden aber noch nicht verhängt.
Ab dem Jahr 2022 ist bei Verstößen allerdings mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen, wobei bei Verstößen gegen die Anleinpflicht Bußgelder im Rahmen zwischen fünf und 50000 Euro erhoben werden können. Für den Vollzug der Anleinpflicht arbeitet die untere Naturschutzbehörde mit der Polizei zusammen, die die Naturschutzwächterinnen und -wächter bei ihren Streifengängen unterstützt.
In welchen Bereichen die Hunde an der Leine geführt werden müssen, können Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Geoportals des Landkreises Lichtenfels (http://www.geoportal.landkreis-lichtenfels.de/) unter dem Thema „Bauen und Umwelt“ einsehen.
Weitere Informationen zur Anleinpflicht und zum Vogelschutzgebiet gibt es auf den zahlreichen Hinweistafeln, die im gesamten Maintal und an Rodach und Steinach aufgestellt sind. Bei Fragen rund um die Anleinpflicht im Vogelschutzgebiet stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 09571/18-9045 zur Verfügung.