Lichtenfelser Vogelschutzgebiete Anleinpflicht: Jetzt wird’s teuer

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Im Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ müssen Hunde im Zeitraum vom 1. März bis 31. August an die Leine genommen werden. Darauf weisen auch Schilder hin. Foto: Landkreis Lichtenfels

Einige Hundehalter zeigen sich uneinsichtig. Die Naturschutzwacht erhält bei Kontrollgängen Unterstützung von der Polizei. Bußgelder können empfindlich ausfallen.

 
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Lichtenfels - Wer in den Mainauen im Landkreis Lichtenfels spazieren geht oder Rad fährt, kennt die Informationsschilder zur Hundeanleinpflicht. Von Anfang März bis Ende August sind im Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ die Vierbeiner an der Leine zu führen, damit die selten gewordenen Vogelarten Ruhe zum Brüten und zur Jungenaufzucht haben.

Die Erfahrungen der Naturschutzwacht und der Gebietsbetreuung bei der Umsetzung der Leinenpflicht im vergangenen Sommer sind mittelmäßig ausgefallen, wie es in einer Pressemitteilung des Landkreises Lichtenfels heißt. Die Anleinpflicht stieß größtenteils auf Verständnis, bei einigen Hundehaltern aber auch auf Uneinsichtigkeit, so das Resümee.

Vom Aussterben bedroht

Deswegen weisen untere Naturschutzbehörde, Gebietsbetreuung und Naturschutzwacht nochmals verstärkt auf das Schutzbedürfnis seltener Vogel- und Tierarten in den Mainauen hin. Sie möchten Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Hundehalterinnen und Hundehalter sensibilisieren, welch enorm wichtigen Beitrag zum Schutz und Fortbestand der zum Teil vom Aussterben bedrohten Vogel- und Tierarten sie durch richtiges Verhalten in der Natur leisten können.

Nur wenn die Vögel die nötige Ruhe und Schutz bei der Brut haben, werden sie auch weiterhin in den Mainauen brüten. Deswegen ergeht an die alle Halterinnen und Halter von Hunden die Bitte: „Hunde an die Leine im Vogelschutzgebiet!“ Da brütende Vögel so selten und schwer zu finden sind, fallen sie den Passanten inmitten von hohem Gras oder Wiesenflächen kaum auf. Dabei hilft den brütenden Vögeln im Maintal eine störungsarme Umgebung.

Störungsempfindliche Kiebitze

Insbesondere störungsempfindliche Bodenbrüter, wie etwa der Kiebitz oder das Rebhuhn, reagieren äußerst sensibel, wenn sich Hunde auf den nahe gelegenen Wiesen, in Ufer- und Schilfbereichen aufhalten. Werden sie durch frei laufende Hunde aufgeschreckt, hat dies zur Konsequenz, dass die Vögel ihre Nester und Gelege verlassen bzw. aufgeben und sich der Bruterfolg massiv verschlechtert. Dabei ist die Situation des Wiesenvogelbestands in Bayern ohnehin schon angespannt.

Auf einen Spaziergang zwischen den blühenden Auewiesen müssen Erholungssuchende aber dennoch nicht verzichten. Wer seinen Hund anleint und insbesondere während der Vogelbrutzeit von März bis einschließlich August nur auf ausgewiesenen Wegen spazieren geht, hilft mit, den Vogelreichtum im Landkreis Lichtenfels zu erhalten.

Wer kontrolliert die Anleinpflicht?

Die Hundeanleinpflicht wurde im Juni 2020 eingeführt und galt im Jahr 2021 erstmals durchgehend vom 1. März bis zum 31. August. In diesen Zeiträumen haben die untere Naturschutzbehörde, die Naturschutzwacht und die Gebietsbetreuung zunächst umfassend über die geltenden Vorschriften aufgeklärt. Bußgelder bei Zuwiderhandlungen wurden aber noch nicht verhängt.

Ab dem Jahr 2022 ist bei Verstößen allerdings mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen, wobei bei Verstößen gegen die Anleinpflicht Bußgelder im Rahmen zwischen fünf und 50000 Euro erhoben werden können. Für den Vollzug der Anleinpflicht arbeitet die untere Naturschutzbehörde mit der Polizei zusammen, die die Naturschutzwächterinnen und -wächter bei ihren Streifengängen unterstützt.

In welchen Bereichen die Hunde an der Leine geführt werden müssen, können Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Geoportals des Landkreises Lichtenfels (http://www.geoportal.landkreis-lichtenfels.de/) unter dem Thema „Bauen und Umwelt“ einsehen.

Weitere Informationen zur Anleinpflicht und zum Vogelschutzgebiet gibt es auf den zahlreichen Hinweistafeln, die im gesamten Maintal und an Rodach und Steinach aufgestellt sind. Bei Fragen rund um die Anleinpflicht im Vogelschutzgebiet stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 09571/18-9045 zur Verfügung.

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