Der Landtag hat die Befugnisse der Polizei bei der Abwehr unbekannter Drohnen im bayerischen Luftraum präzisiert und erweitert. Bei Enthaltung der Grünen stimmten alle Fraktionen für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Staatsregierung. Er sieht vor, dass die Polizei unbemannte Luftfahrtsysteme aufspüren, abwehren und sicherstellen darf. Dies kann durch technische Maßnahmen wie Störsender oder Fangnetze erfolgen, als letzte Möglichkeit auch durch einen Abschuss. Dafür darf die Polizei künftig auch bewaffnete Abwehrdrohnen in ihrem Arsenal führen. Die Maßnahmen können zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib und Leben sowie bedeutende Sachwerte wie Einrichtungen der kritischen Infrastruktur auch ohne Vorankündigung angewendet werden.