Luftfilter Landkreis Coburg setzt auf nachhaltige Lösung

Keine mobile, sondern fest installierte Luftfilteranlagen will der Landkreis Coburg in Schulen installieren. An der Realschule Coburg 2 ist so eine Anlage bereits vorhanden. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Der Landkreis Coburg will seine Schulen mit raumlufttechnischen Anlagen ausstatten. Dafür hat sich der Kreistag am Donnerstagabend einstimmig ausgesprochen.

 
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Coburg - Der Landkreis Coburg will seine Schulen, als Alternative zu den mobilen Luftfilteranlagen, mit sogenannten RLT-Anlagen (raumlufttechnischen Anlagen) ausstatten. Dafür hat sich der Kreistag am Donnerstagabend einstimmig ausgesprochen.

Diese fest installierten baulichen Anlagen bringen auch über die Corona-Pandemie hinaus eine deutliche Verbesserung der Luftqualität in den Räumen und können die Fensterlüftung ersetzen, die bei den mobilen Luftfilteranlagen nach wie vor erforderlich ist. Im Rahmen der „Förderrichtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ könnten drei Schulen mit stationären raumlufttechnischen Anlagen mit einer derzeitigen Förderquote von 85 Prozent (bisher 35 Prozent) ausgestattet werden.

An der Realschule Coburg 2 ist eine solche Anlage bereits vorhanden, am Arnold-Gymnasium in Neustadt bei Coburg wird sie im Rahmen der laufenden Sanierungsarbeiten derzeit mit eingebaut.

Um einen Anhaltspunkt zu den Kosten für eine solche Maßnahme zu erhalten, sind Berechnungen eines Fachplaners erforderlich, der nun beauftragt werden soll. Die tatsächliche Durchführung der Maßnahme ist abhängig von den ermittelten Gesamtkosten sowie der Aufnahme in das Bundes-Förderprogramm. Nach Abschluss der Vorplanungen entscheiden die Kreisgremien anhand der Ausarbeitungen und geschätzten Kosten über die Umsetzung der Maßnahme.

Der Landkreis Coburg würde mit den RLT-Anlagen eine nachhaltigere Lösung in Sachen Luftfilteranlagen schaffen als dies die mobilen Geräte darstellen, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt. „Zumal es bisher weder konkrete Aussagen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege noch des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus gibt, die festlegen, dass bei leistungsfähigen mobilen Luftfilteranlagen und deren korrektem Einsatz im Klassenraum eine andere Quarantäneentscheidung getroffen werden sollte als bei regelmäßiger Stoßlüftung, die alle 20 Minuten erfolgt und die bei den mobilen Luftfilteranlagen ohnehin zusätzlich erfolgen muss“, so das Landratsamt.

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