Schweinfurt - Fast neun Jahre nach dem Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt mit einem Toten ist das Verfahren gegen den angeklagten Statiker eingestellt worden. Der 53-Jährige wurde vom Landgericht Schweinfurt zu einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro verpflichtet, zu zahlen an das Bayerische Rote Kreuz in Schweinfurt. Die Einstellung erfolgte, weil die Kammer die Schuld des Angeklagten als geringfügig ansah. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die zivilrechtlichen Ansprüche bleiben von der Entscheidung unberührt.