Hof - Nach über dreimonatiger Verhandlungsdauer sind im „Maoam-Bomber-Prozess“ vor dem Hofer Landgericht die Plädoyers gesprochen worden. Unter anderem wegen unerlaubtem Verabreichens von Rauschgift an Minderjährige in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung beantragte die Staatsanwaltschaft, eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gegen den 41-jährigen Markus Z. zu verhängen. Dessen Verteidiger plädierten in der Hauptsache auf einen Freispruch aus Mangel an Beweisen und wegen des – von Z. eingestandenen – Baus einer Rohrbombe auf eine Freiheitsstrafe von neun Monaten. Dies entspräche genau der Dauer der Untersuchungshaft, die Markus Z. bislang abgesessen hat.