Marktplatz Coburg Foodtrucks müssen draußen bleiben

Yannick Seiler
Hunderte Menschen besuchen Jahr für Jahr den Coburger Weihnachtsmarkt. Foto: Wolfgang Braunschmidt

Der Betriebssenat beschließt neue Richtlinien für den Coburger Weihnachtsmarkt.

 
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Um den Besuchern des Weihnachtsmarkts ein einheitliches Bild an Verkaufsständen zu bieten, haben die Mitglieder des Betriebssenats Coburg Marketing am Montag unter anderem beschlossen, fahrbare Buden für die Veranstaltung künftig zu verbieten. Es sei „Eilbedürftigkeit“ geboten, um eine Novelle der Richtlinien für den Coburger Weihnachtsmarkt zu beschließen, erklärte Hans-Herbert Hartan (CSU/JC), 2. Bürgermeister der Vestestadt, während der Sitzung im Rathaussaal. Ende Februar ende die Rückmeldefrist für die Beschicker, ergänzte Michael Selzer, Abteilungsleiter Projekte und Veranstaltungen bei Coburg Marketing. Die Vergangenheit hat laut Selzer gezeigt, dass sich mehr und mehr Betreiber von Foodtrucks für den Weihnachtsmarkt bewerben. Doch man lege Wert darauf, dass der Weihnachtsmarkt „optisch aus einem Guss“ erscheint, sagte er. „Wir wollen kein Foodtruck-Festival sein.“ Nun heißt es in den Richtlinien: „Fahrbare Verkaufsbuden oder -stände werden nicht zugelassen.“ Ausgenommen davon sind Bratwurstbuden. Die Bratwagen „mit original Coburger Bratwürsten“ seien in den Weihnachtsmarkt zu integrieren, schreibt das Regelwerk vor.

Auch die zulässige Zahl an Glühweinbuden wurde neu gefasst. Durften gastronomische Geschäfte bisher nicht mehr als 40 Prozent der Buden ausmachen, wird die Anzahl der Glühweinständen nun auf fünf Stände beschränkt. Neben dem Alkoholverkauf müssen die Beschicker weitere Waren anbieten. „Somit wird sichergestellt, dass in den Verkaufsbuden kein ausschließlicher Alkoholausschank stattfindet“, heißt es.

Nicht auf der Tagesordnung, dennoch diskutiert

Wer eine Bude betreiben darf, das entscheiden die Mitglieder der sogenannten Auswahlkommission. Sie setzt sich künftig aus Vertretern von Coburg Marketing, dem Büro des Oberbürgermeisters und des Rechtsamts zusammen. Den nun beschlossenen Vorgaben zufolge wird die Wirtschaftsförderungsgesellschaft aus dem Gremium ausscheiden. Das Citymanagement wird auf Antrag von Bettina Lesch-Lasaridis (SPD) hin Teil der Auswahlkommission bleiben – laut Neufassung sollte dessen Vertreter ebenfalls ausscheiden. Zudem beschloss die Mehrheit des Gremiums auf ihre Anregung hin, dass in den Richtlinien gegendert wird.

Nicht auf der Tagesordnung, dennoch diskutiert: die Dauer des Weihnachtsmarkts. Thomas Apfel (Pro Coburg) wollte wissen, ob man diesen bis zum 6. Januar, mindestens aber bis zum 31. Dezember verlängern kann. Selzer verwies darauf, dass sich die Beschicker bereits dagegen ausgesprochen haben, ihre Buden auch an Heiligabend zu öffnen. Graf ergänzte, dass es die Mehrheit der Budenbetreiber vor einigen Jahren in einer Umfrage abgelehnt habe, den Weihnachtsmarkt über den 23. Dezember hinaus zu öffnen. Melanie Becker (Grüne) regte daraufhin an, die Bars und Restaurants im Zentrum in ein Gesamtkonzept für eine vorweihnachtliche Innenstadt einzubeziehen. Graf erklärte, dass es Gastronomen jederzeit offen stehe, beim Ordnungsamt Außengastronomie zu beantragen. Lesch-Lasaridis sagte, man könne ein Zukunftskonzept ausarbeiten und Vertreter der „Stadtmacher“ einbeziehen. Für heuer sollte man jedoch keinen „Schuss ins Blaue“ wagen. Graf meinte daraufhin, man könne im Rahmen der Ausschreibung anfragen, welcher Händler über den 23. Dezember hinaus öffnen möchte. Zuletzt waren die Richtlinien im Juni 2021 erneuert worden.

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