Kronach - Um Kinder und Jugendliche zu schützen, wurde bereits Ende 2019 die deutschlandweit gültige Masernimpfpflicht beschlossen. Sie gilt seit dem 1. März 2020 unter anderem für Kindergarten- und Schulkinder, aber auch für Erwachsene. Neben Lehrern und Erziehern ist unter anderem auch medizinisches Personal betroffen. Bis zum 31. Juli dieses Jahres müssen alle, die in diesen Berufsgruppen arbeiten und nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, einen Nachweis darüber ablegen, dass sie die Impfung erhalten haben. Ein Berufseinstieg etwa für Lehramtsstudierende ist lediglich mit Beleg möglich. Im Gegensatz zu der drohenden Corona-Impfpflicht hat es bezüglich der verpflichtenden Masernimpfung zuletzt jedoch keinen nennenswerten Widerstand gegeben. Auch bei den Einrichtungen im Landkreis Kronach, deren Mitarbeiter betroffen sind.