Meeder - Die potenziellen Nutznießer haben eigene Brunnen, und deren Wasser wollen sie für ihre Gärten verwenden - und dann auch nur höchstens 50 Kubikmeter im Jahr. Allerdings dürfe eine solche Freistellung vom Nutzungszwang die Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Trinkwasserversorgung nicht gefährden. Das muss noch geprüft werden. Deshalb hat der Gemeinderat die Entscheidung vertagt.