Als erstes Land will Belgien, wo seit 2002 die aktive Sterbehilfe erlaubt ist, das Recht auf die Todesspritze oder einen tödlichen "Gift-Cocktail" ausweiten, und zwar - Luft anhalten! - auf Kinder. Angeblich zeigen schwerkranke Minderjährige angesichts ihres nahenden Todes oft eine größere Reife als Erwachsene, deshalb sei für sie nicht das kalendarische, sondern das mentale Alter ausschlaggebend. Die Gegner verurteilen diese These als völlig ungeeignet für eine unumkehrbare Entscheidung der Minderjährigen über Leben und Tod. Immerhin dürfen in Belgien Kinder unter 16 keinen Alkohol oder Tabak kaufen, Autofahren und Wählen ist erst ab 18 erlaubt. Doch der Gesetzentwurf, der ihnen das Recht auf Beihilfe beim Freitod geben soll, hat die erste Hürde bereits überwunden. Die Politiker konnten sich bei ihrer Vorentscheidung im Senat sogar auf die Volksmeinung stützen: Drei von vier Belgiern befürworten die Sterbehilfe auch bei Minderjährigen. Es besteht also kein Zweifel, dass das Gesetz im Mai 2014 endgültig beschlossen wird.