Ganz klar: Wer in seinem Herkunftsstaat verfolgt ist, ist von der Solidarität der internationalen Gemeinschaft abhängig. Was aber, wenn ein Flüchtling gegen Gesetze verstößt, wenn man ihn abschieben möchte? Was, wenn jedoch seine Abschiebung im Herkunftsland Folter oder Tod bedeuten würden? Aus diesen Gründen hatte sich Deutschland für einen Abschiebestopp ins Bürgerkriegsland Syrien entschieden.
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Kerstin Dolde 27.11.2020 - 21:31 Uhr