So gläsern der Bürger sein soll, so dick sind die Nebelschwaden, mit denen vorgeblich um die Sicherheit nämlicher Bürger besorgte Politiker bei Vorratsdatenspeicherung operieren. Gefahrenabwehr? Terrorbekämpfung? Dafür taugen die hier massenhaft gespeicherten Daten allenfalls bedingt. Von welchem Telefon mit welchem anderen Telefon wann wie lange gesprochen wurde, wird erfasst, nicht jedoch, was gesprochen wurde und übrigens auch nicht von wem. Wer wollte auf solcher Grundlage mutmaßliche Verbrecher verurteilen? Und wenn Polizei oder Geheimdienste sogenannte Gefährder und deren Telefonnummern und E-Mail-Adressen einmal ausgemacht haben, brauchen sie die Daten auch nicht mehr - denn dann können sie mit richterlicher Genehmigung ganz offiziell abhören und mitlesen.