Luxemburg - Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für erbitterten Streit in Deutschland und der EU. Ist es zulässig, dass Telekommunikationsfirmen flächendeckend speichern, wann wer mit wem wie lange telefoniert oder SMS und E-Mails schreibt? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat dazu nun ein Gutachten vorgelegt: Die bisherige Regelung verstößt demnach gegen europäisches Recht. Eine Änderung ist wahrscheinlich. Die künftigen Koalitionäre müssen nun noch mal ran an das Thema. Fragen und Antworten dazu: