Dass über die Beauftragung von Subunternehmen Menschen beschäftigt werden, die für einen Stundenlohn von 4,50 bis sechs Euro bei Arbeitszeiten von zwölf oder mehr Stunden pro Tag schuften müssen, weisen etablierte Unternehmen wie Hermes weit von sich. Doch selbst wenn es sich um unrühmliche Ausnahmen handeln sollte, so muss der Gesetzgeber solchen Praktiken über die sogenannte Nachunternehmerhaftung baldmöglichst einen Riegel vorschieben - so wie er das am Bau oder in der Fleischbranche gemacht hat.