Je länger das Mietverhältnis, umso länger die Kündigungszeit. Dies ist die pauschale Variante. Doch es gibt ja auch ganz individuelle Vertragsbestandteile. So gibt es Mietverträge mit Staffelmiete oder solche mit Mindestdauer. Bei letzterem sorgt der Vermieter vor häufigerem Mietwechsel vor - und auch der Mieter hat die Sicherheit, nicht gleich wieder aus der Wohnung zu müssen.