Mit allerlei juristischen Kniffen versuchte der Volkswagen-Konzern, Kunden von Klagen abzuhalten oder sie vor Gericht als gegenstandslos darzustellen. Die Fahrzeuge seien ordnungsgemäß zugelassen worden, den Kunden sei überhaupt kein Schaden entstanden, Ansprüche seien verjährt - so lauteten gängige Argumente vonseiten des Wolfsburger Autobauers. Derweil zahlte der gleiche Konzern in den USA bereits Milliarden für die Wiedergutmachung an geprellte Kunden.