31 Jahre. Ein Euro dreißig. Hartz IV. Der Abstieg einer Supermarktkassiererin in Berlin, in zweiter Instanz bestätigt vom Landesarbeitsgericht. Weil die Frau im dringenden Verdacht steht, sich zwei Pfandmarken angeeignet zu haben. Unschuldsvermutung hin, Wert der mutmaßliche Beute her: Der Verdacht allein reicht nach deutschem Arbeitsrecht für die fristlose Entlassung.