Als Provisorium für die drei West-Besatzungszonen in Deutschland verfasst und erst 1990 mit der deutschen Einheit in Verfassungsrang aufgestiegen, überzeugt das Grundgesetz durch seine quasi zeitlose Gültig- und Wertigkeit. Und das ausdrücklich nicht nur in den ersten 20 Artikeln, die Menschenrechte sichern und die von den Verfassern einer nachträglichen Änderung entzogen wurden.