Schon bevor das spektakuläre Wiederaufnahmeverfahren um die Beteiligung von Ulvi Kulac am Verschwinden der kleinen Peggy Knobloch überhaupt begonnen hatte, warnte das Gericht davor, dass es die hochgespannten Erwartungen der Öffentlichkeit nicht befriedigen könne. Ihm gehe es nur um Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Die Warnung war berechtigt, denn etliche drängende Fragen sind offengeblieben. Zum einen ist es die Frage, was an jenem 7. Mai 2001 in Lichtenberg wirklich geschah. Zum anderen ist es aber die Frage nach dem, was danach geschah, ob die Ermittlungen den Standard erfüllt haben, auf den sich Bürger gern verlassen würden.