Jedes achte führte zu einer Geldstrafe (Gesamtsumme fast drei Millionen Euro) und mehr als 300 Fälle mündeten in einer Freiheitsstrafe. In den allermeisten Fällen geht es freilich um Amateursport, um Dopingküchen für die oft bizarre Kraftsport-Sparte. Der Prozess gegen den Sportmediziner Mark S. lenkt nun den Blick auf den Spitzensport. Hier tun sich staatliche Ermittler viel schwerer. Das liegt zum einen daran, dass der Sport und seine Spitzenverbände wie IOC oder Fifa kein ernsthaftes Interesse am Anti-Doping-Kampf haben. Vor allem aber fehlt eine wirksame Kronzeugen-Regelung. Aktuell können in Deutschland nur Doping-Betreuer und -Händler zu Kronzeugen werden, der positiv getestete Athlet aber nicht. Dem Anti-Doping-Gesetz fehlt hier ein echter Anreiz. Wer - wie der Langläufer Johannes Dürr - ein Netzwerk auffliegen lässt und auspackt, sollte weitgehend straffrei bleiben und seinen Sport nach einer reduzierten Sperre wieder ausüben können. Und zwar ohne dafür in der Szene geächtet zu werden.