So kann es gehen, wenn bei der Gesetzgebung schlampig gearbeitet wird. Dann braucht ein Verbrecher nur noch einen gewieften Anwalt, und schon löst er eine Lawine aus, die jetzt die schwarzgelbe Regierungskoalition in Berlin durcheinanderwirbelt. Ein schweres Kaliber ist dieser 52-jährige Rückfalltäter, der zuletzt 1986 wegen versuchten Raubmordes zu fünf Jahren Freiheitsentzug und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war - die damals nur für zehn Jahre verhängt werden konnte. Weil aber der Bundestag am 30. Januar 1998, einem Gesetzentwurf der schwarzgelben Regierung Kohl folgend, mehrheitlich die unbefristete Sicherungsverwahrung beschloss, wurde der als hochgefährlich eingestufte Insasse nicht, wie er erwarten durfte, 2001 frei gelassen, sondern weiter weggesperrt. Jetzt ist er doch auf freiem Fuß, und auch für mindestens 80 weitere Strafgefangene, darunter als brandgefährlich begutachtete Mehrfachvergewaltiger, tun sich die Gefängnistore auf. Einige sind schon in Freiheit, jeder einzelne rund um die Uhr bewacht von bis zu 30 Sicherheitsbeamten. Der helle Wahnsinn. Wer kann das verstehen? Wieso sitzen solche Triebtäter mit ausgewiesen hoher Wiederholungsgefahr nicht hinter Schloss und Riegel? Bekommen wir nicht ständig politische Bekundungen zu hören, sie würden sicher weggesperrt? Und?