Eines ist klar, eine gesetzliche Regelung über die Patientenverfügung wird niemals abschließenden Charakter haben können. Mit diesem Vorhaben bewegt sich der Mensch in dem sensibelsten Bereich, den es für ihn überhaupt geben kann: Er wandelt auf der Linie zwischen Leben und Tod. Einem Ja oder einem Nein zum Grenzübertritt durch den Abbruch oder den Erhalt medizinischer Maßnahmen wird immer ein ungewisses Aber folgen müssen; jeder Fall, jedes Schicksal hat seine eigene Bewertungsgrundlage. Auch moralisch. Es kann also kaum eine Allgemeingültigkeit geben, die sich in einen formalisierten Gesetzestext gießen lässt.