Dass der Gesetzentwurf zur Reform der Sterbehilfe von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, gut gemeint ist steht außer Frage. Übrigens auch, dass er einen klaren Fortschritt im Vergleich zum Status quo darstellt, was bei aller zurecht laut werdenden Kritik leicht übersehen wird: Gewerbsmäßige Sterbehilfe wird nun verboten. Praktiken, wie die des ehemaligen Hamburger Justizsenators Kusch, der mit seinem Verein im Jahre 2008 gegen jeweils 8000 Euro fünf Menschen bei der Selbsttötung half, stehen nun unter Strafe.
Meinungen Gut gemeint
Redaktion 09.08.2012 - 00:00 Uhr