Für die Mehrheit der Bundesverfassungsrichter ist das ein entscheidender Grund dafür, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank kein Kopftuch tragen dürfen. Das sei zwar ein Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit. Dieser könne aber gerechtfertigt sein, weil der Staat weltanschaulich neutral zu handeln habe. Die Richter geben den Bundesländern einen weiten Gestaltungsspielraum: Das Kopftuch kann Referendarinnen für bestimmte Tätigkeiten verboten werden, wie in diesem, in Hessen angesiedelten Fall - muss es aber nicht.