Sie bewegt ein Thema, das sie von der Politik nicht oder nicht ausreichend aufgegriffen oder besetzt sehen - und sie melden Protest an. Wenn sie dabei die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten, dann ist das ihr gutes Recht.
Meinungen Mit offenem Visier
Kerstin Dolde 06.08.2020 - 20:22 Uhr