Erst Hamburg, dann Stuttgart, nun Frankfurt und Berlin: Für immer mehr Städte ordnen Gerichte Fahrverbote an, um die bereits deutlich sinkende Belastung der Luft mit Stickoxiden noch schneller unter die Grenzwerte der EU zu bringen. Doch je tiefer die Eingriffe in den Alltag vieler Menschen, desto eher stellt sich die Frage, wie der Staat die Verbote durchsetzen kann. Schließlich dürften nicht wenige versuchen, sich unerkannt durch die Verbotszonen zu mogeln. Die Blaue Plakette hätte dies erheblich erschwert, weil sie Fahrzeuge, die einfahren dürfen, von außen gut erkennbar macht. Doch gegen die Plakette sträubt sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Nun liefert er ein anderes Instrument zur Durchsetzung - er plant, Kontrollen über die Abfrage der Autokennzeichen zu ermöglichen. Ein Vorgehen, das Konflikte mit dem Datenschutz geradezu provoziert, werden doch zwangsläufig auch Kennzeichen von Autofahrern ausgelesen, die gar nicht gegen Gesetze verstoßen haben. Man mag den Datenschutz, etwa bei der Verbrechensbekämpfung, für übertrieben halten. Dass er jedoch die Verfolgung von Verstößen wie das Fahren eines Diesels in Berlin erschwert, ist durchaus nachvollziehbar. Denn die Sorge, dass Kennzeichen-Daten auch zur Anfertigung von Bewegungsprofilen missbraucht werden können, greift umso stärker, je ungünstiger das Verhältnis zwischen dem angestrebten Zweck und den verwendeten Mitteln ist. Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel.
Meinungen Mittel und Zweck
Klaus Köster 10.10.2018 - 20:06 Uhr