Der Bundesgerichtshof hat dies gerade entschieden und damit dem Abmahngeschäft, mit dem der umstrittene Umweltverband jedes Jahr Millionen einnimmt, seinen Segen gegeben. Das Urteil kommt nicht überraschend: Die DUH ist einer von rund 80 Verbänden, die als klageberechtigt beim Bundesamt für Justiz eingetragen sind. Auffällig ist: Es gibt wohl keinen anderen Verband, der so rege davon Gebrauch macht wie die Truppe von Jürgen Resch. Dafür mag man Sympathien haben oder auch nicht. Klar ist: Das Recht für die DUH, Abmahnungen zu verschicken, ist eines von zwei Privilegien für den Verband. Das zweite Privileg ist die Gemeinnützigkeit. Dies führt dazu, dass Spender ihre Zuwendungen an die Umwelthilfe bei der eigenen Steuererklärung steuermindernd absetzen können. Die Union setzt sich dafür ein, die Gemeinnützigkeit zu hinterfragen. Die SPD hält allerdings die schützende Hand über den Verband. Bei der Frage der Gemeinnützigkeit ist aber grundsätzlich Bewegung zu beobachten. Attac wurde bereits vom Bundesfinanzhof die Gemeinnützigkeit abgesprochen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei der turnusmäßigen Überprüfung die Behörden das politische Gebaren von weiteren Lobbyorganisationen überprüfen und womöglich am Ende auch beanstanden.