Markenzeichen des IS sind entgrenzte Brutalität und der Zynismus, sie mit Frömmelei zu kombinieren. Ausgerechnet so ein Mann macht nun auf Staatsbürger. Strapaziert mit seiner Klage den Rechtsstaat bis an die Schmerzgrenze, provoziert das Gerechtigkeitsempfinden vieler Mitbürger - und formuliert doch ein Anliegen, dass derselbe Rechtsstaat nur unter Preisgabe seiner eigenen Grundsätze generell ignorieren kann. Schließlich hat der Staat die Pflicht, seine Bürger so weit als möglich vor Verfolgung, Folter, und Tod - der droht dem Kläger angeblich in Gefangenschaft syrischer Kurdenmilizen - zu schützen. Überall. Ob das im konkreten Fall die Rückholung erzwingt, sei dahin gestellt. Zumindest denkbar bleibt, dass Deutschland Garantien verlangt und dann auch überprüft, dass der Kläger nach einer Verurteilung nicht hingerichtet und menschenrechtskonform behandelt wird. Um nach einer Rückkehr in Deutschland zumindest wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt zu werden.