Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Das bundesdeutsche Wahlrecht legt diese Frage nahe - und liefert doch gleich die Antwort: In der Komplexität liegt der besondere Charme des Wahlverfahrens hierzulande. Für den Wähler ist es ja ganz einfach: Der macht zwei Kreuzchen und muss nur wissen, dass die Erststimme dem Direktkandidaten im heimischen Wahlkreis zum Mandat verhelfen kann, die Zweitstimme hingegen bestimmt, wie der Bundestag tatsächlich zusammengesetzt sein wird. Die Kombination aus Persönlichkeits- und Verhältniswahl und dazu die föderalen Elemente: das ist klug ausgedacht, das schafft, zumindest in der Theorie, ein präzises Abbild des Wählerwillens im Parlament und zusätzlich größere Nähe der Mandatsträger zum Wahlvolk.