Die Polizei in Leipzig ermittelt gegen die Ballermann-Sängerin Melanie Müller (34). „Es geht um den Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraf 86a StGB“, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstagmorgen auf Anfrage. Bei solchen Kennzeichen kann es sich um Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen handeln.