Was passiert bei Verstößen gegen das Gesetz?
Die EU-Staaten sollen eine Aufsichtsbehörde benennen, die den Unternehmen auf die Finger guckt. Diese soll auch Strafen gegen Unternehmen verhängen können, wenn diese sich nicht an die Vorschriften halten. Es können Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens fällig werden.
Wie sehen Wirtschaftsexperten das Vorhaben?
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht das Vorhaben trotz der Änderungen kritisch. Diese seien aus Sicht der Wirtschaft zwar positiv zu bewerten aber "auch leicht abgespeckt bleibt die EU-Lieferkettenrichtlinie wenig praxistauglich und wird viel Bürokratie mit sich bringen", sagte DIHK-Präsident Peter Adrian. Rechtsunsicherheit bestehe weiter.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hatte hingegen eindringlich für das Vorhaben ausgesprochen. Deutschland würde ohne eine EU-Version des Gesetzes einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleiden, sagte er.
Welche Rolle spielt Deutschland bei der Verhandlung des Gesetzes?
Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten enthalten. Dies lag - wie des Öfteren - an Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung. Wichtige EU-Gesetze werden in Brüssel immer wieder ohne deutsche Zustimmung verabschiedet. Wenn sich die Bundesregierung auf keine einheitliche Position einigen kann, schwächt das die Verhandlungsposition Deutschlands in Brüssel.
In diesem Fall hatte die FDP darauf gedrängt, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt, aus Sorge vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. Politiker von SPD und Grünen hingegen befürworten das Vorhaben.
Wie geht es weiter?
Die Richtlinie muss nun noch formell von den EU-Staaten auf Minister-Ebene abgesegnet werden. Das gilt aber als Formsache, denn Mitte März hatte im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre Zustimmung signalisiert. Sobald der Gesetzestext im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, dass es keine Doppelbelastung durch das deutsche und das europäische Lieferkettengesetz geben solle. Gesetzgeberisch werde die Ampel dafür sorgen, dass Bürokratie beschränkt werde. Das Bundesentwicklungsministerium teilte mit, es werde Unternehmen bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen. Unter anderem soll es kostenlose Beratung für Firmen geben.