Metalldiebstahl in Haßfurt Zweimal Haft und zweimal Bewährung

Martin Schweiger
  Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Bei zahlreichen Einbrüchen im Haßfurter Industriegebiet entstand im Jahr 2019 ein hoher Schaden. Nun erhielten die Diebe ihr Urteil.

 
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Haßfurt - In zwei Prozessen um Einbruchsdiebstähle unter anderem in einem Haßfurter Industrieunternehmen hat das Landgericht am Montag und Dienstag vier Täter zu Haftstrafen verurteilt. Die Diebe hatten bei ihren nächtlichen Raubzügen Metallteile im hohen fünfstelligen Eurobereich erbeutet. Der Haupttäter, ein 29-jähriger rumänischer Familienvater aus Halle (Sachsen-Anhalt), erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten. In das Urteil einbezogen ist eine Verurteilung des Amtsgerichts Halle.

Der Täter war an drei Raubzügen beteiligt. In Ebensfeld (Oberfranken) schnitt er in der Nacht zum 25. Februar 2019 mit vier Komplizen den Metallgitterzaun eines Zentrallagers auf und entwendete Kupferkabel im Wert von über 24 000 Euro. Am 21. April 2019, dem Ostersonntag, entwendete er gegen 3 Uhr nachts aus einem Industriebetrieb in Haßfurt mit sechs Mittätern 286 Messingstangen und Pressteile aus Messing im Wert von fast 29 000 Euro.

Der nächste Coup folgte am Pfingstmontag 2019. Wieder war das Haßfurter Unternehmen das Ziel der Diebe. Diesmal entwendeten der Angeklagte mit mindestens fünf weiteren Tatverdächtigen wiederum Messingstangen mit einem Gesamtgewicht von rund fünfeinhalb Tonnen und einem Wert von über 25 000 Euro. Neben der Verurteilung ordnete das Landgericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 75 000 Euro an – Geld das der Angeklagte bei den drei Raubzügen erbeutete und zurückzahlen muss.

Den zweiten Angeklagten, einen 30-jährigen rumänischen Gelegenheitsarbeiter und Familienvater von vier Kindern, ebenfalls aus Halle, verurteilte das Gericht wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten, die das Gericht zur Bewährung aussetzte. Der 30-Jährige war an dem Raubzug am Pfingstmontag in Haßfurt beteiligt. Gegen ihn wurde Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 25 000 Euro angeordnet.

Der dritte Angeklagte, ein 46-jähriger rumänischer Hartz-IV-Empfänger und Vater von sechs Kindern, wurde wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei sowie versuchtem schweren Bandendiebstahl und Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Gegen ihn wurde Wertersatz in Höhe von rund 28 000 Euro angeordnet. Er verkaufte Teile des Diebesguts an einen Altmetallhändler.

Am 20. Juli 2019 war er bei einem weiteren Einbruch in Haßfurt beteiligt. Dabei soll der dritte Angeklagte mit sechs weiteren Komplizen versucht haben, Metall zu stehlen. Doch diesmal blieb es beim Versuch. Denn die Diebe wurden auf frischer Tat von einer Polizeistreife ertappt und flüchteten zu Fuß über einen Zaun. Sie ließen einen weißen Mercedes Sprinter zurück mit einigen bereits eingeladenen Messingstangen und persönlichen Gegenständen.

Der dritte Angeklagte soll außerdem im November 2019 mit mindestens einem unbekannten Mittäter auf der Bahnbaustelle Leipzig-Mockau circa 2000 Meter Draht und etwa 500 Meter Tragseil gestohlen haben. Es handelte sich dabei um 1340 Kilogramm Kupfer- und Bronzemetall im Wert von circa 12 000 Euro.

Vor Gericht gaben der erste und zweite Angeklagte die Taten zu. Der dritte leugnete zunächst, am Tatort in Haßfurt gewesen zu sein, obwohl er im Fall des gescheiterten Diebstahlversuchs sein Portemonnaie samt Personalausweis und sein Handy im Mercedes Sprinter zurückgelassen hatte, was ihn überführte.

Der vierte Angeklagte war bei dem gescheiterten Diebstahl im Juli 2019 dabei. Der 29-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Urteile gegen die ersten drei Angeklagten sind nicht rechtskräftig.

Auf die Schliche kam die Kripo Schweinfurt den Tätern, weil diese nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank sitzen. Zusammen haben die ersten drei Angeklagten 19 Einträge im Bundeszentralregister, davon die meisten Diebstähle und Betrugsfälle. Nicht nur die Täter, die ihren Wohnsitz in Halle und Leipzig haben, sind der Polizei bekannt, sondern auch deren Handynummern. Die wurden ihnen zum Verhängnis. Denn zu den Tatzeiten waren die Handys der Angeklagten in den jeweiligen Funkzellen der Tatorte eingeloggt. Außerdem hinterließen die Diebe bei ihren Taten reichlich DNA-Spuren an zurückgelassenen Sturmhauben, Kaffeebechern, Wasserflaschen und an der Einstiegsstelle an einem Zaun.

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