• Grundsteuer
• Abwasser
• Wasser
• Fahrstuhl
• Straßenreinigung und Müllabfuhr
• Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung
• Gartenpflege
• Beleuchtung
• Schornsteinfeger
• Sach- und Haftpflichtversicherung
• Hauswart
• Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel
• maschinelle Wascheinrichtung
• sonstige Betriebskosten. Diese Position muss im Mietvertrag konkret definiert werden. Es kann sich zum Beispiel um Kosten für Sauna, Schwimmbad usw. handeln.
Als Verteilerschlüssel in einem Haus mit mehreren Parteien gilt in der Regel die Wohnfläche. Es kann aber auch die Kopfzahl genommen werden. Das wird bei Vertragsabschluss von Mieter und Vermieter vereinbart.