Mieter dürfen grundsätzlich Blumentöpfe oder -kästen an ihren Balkonen anbringen. Allerdings müssen Blumenkästen so angebracht werden, dass sie keine Gefahr für andere darstellen, also beispielsweise bei stärkerem Wind nicht herabfallen. Nicht jeder Hausbesitzer teilt die Freude über den grünen Daumen des Mieters. Balkonpflanzen sollten nicht erheblich über die Brüstung ragen. Rankpflanzen wie zum Beispiel Efeu, die Spuren an der Fassade hinterlassen können, sind nicht ohne Weiteres zulässig. Falls die Pflanzen über das Balkongeländer wachsen, und Blätter und Blüten auf andere Balkone fallen, muss das Grün gegebenenfalls zurückgeschnitten werden. Obacht beim Gießen: die Fassade und die Nachbarn im unteren Stockwerk müssen trocken bleiben.