Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich gegen eine Herabstufung von Unfallfluchten zu Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen. Der mit dem Thema befasste Arbeitskreis der Fachtagung sprach sich am Freitag in Goslar „mit großer Mehrheit“ dafür aus, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort weiterhin als Straftat gewertet werden solle. Zugleich empfahlen die Expertinnen und Experten aber eine Vereinfachung der Regeln. Deren „Komplexität“ überfordere viele.