Die Jobcenter fordern Betroffene in verschiedenen Fällen zur Rückerstattung von Geld auf. Das kann der Fall sein, wenn sich die Einkommensverhältnisse verbessert haben durch eigene Einnahmen oder wenn im Haushalt Personen neu dazugekommen sind und zum gemeinsamen Einkommen beitragen. Auch wenn Leistungen vorläufig gezahlt wurden, können sie zurückgefordert werden, wenn sich herausstellt, dass gar kein Anspruch bestand. In wie vielen Fällen aus den Mahnverfahren am Ende Vollstreckungsverfahren wurden, dazu hat die Bundesregierung den Angaben zufolge keine Daten.