- Zweimal stand der Mann vor dem Landgericht Traunstein, beide Male ging es um schweren Kindesmissbrauch - und beide Male wehrte er sich gegen seine Verurteilung. Nun hat der Bundesgerichtshof auch das zweite Urteil des Landgerichts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung bestätigt. Es ist damit rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft Traunstein mitteilte.