„Wir gehen davon aus, dass es hier zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt im Kinderzimmer der Klägerin zu einem sexuellen Übergriff gekommen ist.“ So formuliert es Klaus Halves in seiner Urteilsbegründung, die am Ende eines langen Prozesses voller Verzögerungen und neuer Termine steht. Es geht um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in mehr als 100 Fällen, nach dem Urteil bleibt nur ein Vorwurf bestehen.