Herrmann bekräftigte, dass die Unterstützung der Bundeswehr als Vollzugshilfe mit dem Grundgesetz vereinbar sei, obwohl dieses dem Einsatz des Militärs im Inland enge Grenze setzt. Nach dem Szenario der Übung bestand die unmittelbare und konkrete Gefahr weiterer terroristischer Anschläge. Um Amtshilfe darf die Bundeswehr nur gebeten werden, wenn alle anderen Mittel erschöpft oder überfordert sind. Die Einsatzführung blieb bei der Polizei.
Herrmann wörtlich: „Wenn das Leben zahlreicher Menschen auf dem Spiel steht, müssen wir alle Kompetenzen der Sicherheitsbehörden in unserem Land, von der Polizei über die freiwilligen Rettungsorganisationen bis hin zum Militär bündeln.“ Und damit das im Ernstfall auch klappt, müsse man die Zusammenarbeit üben. Das gelte auch für andere Situationen: Wenn etwa wie 2016 beim Attentat im Münchner Olympia-Einkaufszentrum blutende Opfer auf der Straße lägen und der Attentäter immer noch mit der Waffe unterwegs sei, dann müsse man auch auf den Krankenbergepanzer einer Bundeswehr zurückgreifen können.
Wie ein gemeinsamer Kontrollpunkt konkret zu betreiben ist, werde nun aber erstmals in Hof erprobt, schilderte Oberfrankens Polizeipräsident Alfons Schieder. Dass dies nicht nur mit einer robusten Ausrüstung, sondern auch auf einer robusten Rechtsgrundlage geschieht, war auch Generalmajor Carsten Breuer wichtig. Hauptaufgabe der Bundeswehr bleibe der Einsatz im Verteidigungs- und Bündnisfall. Wenn alle anderen Mittel erschöpft seien, dann sei sie aber auch gern bereit, beim Schutz der Bevölkerung in Notlagen zu helfen.